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Ab 01.07.2011 droht Vorsteuerverlust bei elektronischen Rechnungen: Informieren Sie Ihre Mandanten jetzt über die wichtigsten Verfahren zur elektronischen Rechnungsstellung und weisen Sie sie auf die Fallstricke beim Vorsteuerabzug hin! Die Mandanten-Information bringt die Neuerungen ab 01.07. kompakt auf vier Seiten auf den Punkt.
Bestellnummer: 1000285
Lieferumfang:
4 Seiten, DIN A4
Der im Steuervereinfachungsgesetz verankerte Wegfall der qualifizierten Signatur reduziert zwar die bislang hohen Anforderungen an elektronische Rechnungen, birgt aber auch Gefahren! Als Rechnungsaussteller winken hohe Einsparpotentiale bei Porto, Papier- und Druckkosten!
Als Rechnungsempfänger heißt es „Vorsicht“: Denn schon bei kleinen Formfehlern kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern! Und schon sind die schönen Kostenersparnisse dahin!
Um das zu vermeiden, müssen Unternehmen ein innerbetriebliches Kontrollverfahren einrichten. Welches Prüfverfahren das Finanzministerium zu 100 % anerkennt ist derzeit noch nicht klar! Deshalb sollten Ihre Mandanten - zumindest bei größeren Beträgen – zusätzlich eine Papierrechnung anfordern!
Diese und viele weitere Tipps zum Umgang mit elektronischen Rechnungen lesen Ihre Mandanten in der aktuelle „Mandanten-Information zur elektronischen Rechnung“ nach. Inklusive großem Praxis-Check gängiger elektronischer Rechnungsverfahren auf Praxistauglichkeit und Kosten.