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Übungsleiterfreibetrag: FG Düsseldorf äußert sich zu AbgrenzungsfragenEine für denselben Arbeitgeber ausgeübte Nebentätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pflegekraft oder Künstler kann unter bestimmten Umständen als Haupttätigkeit angesehen werden. Steuerliche Vorteile entfallen dann. Zur Abgrenzung der nebenberuflichen Tätigkeiten zum Vollzeiterwerb hat sich aktuell das FG Düsseldorf geäußert. |
Steuerberatung 15.05.2012 |
Nebenkosten im Zusammenhang mit einer Schenkung
Die Finanzbehörden haben zur Behandlung von Erwerbsnebenkosten und Steuer- sowie Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit einer Schenkung Stellung genommen. Denn während für Erbfälle die Abzugsfähigkeit der Kosten gesetzlich geregelt ist, fehlt für Schenkungen eine entsprechende gesetzliche Vorschrift. |
Steuerberatung 08.05.2012 |
EuGH prüft Freibetrag beim Erbanfall im Ausland
Wohnen Verstorbener und Erbe oder Schenker und Beschenkter im Ausland, kann deutsche Erbschaftsteuer anfallen, beispielsweise wenn inländischer Grundbesitz oder inländisches betriebliches Vermögen den Besitzer wechselt. In diesen Fällen gibt es unabhängig von verwandtschaftlichen Beziehungen zueinander lediglich einen einheitlichen Freibetrag von 2.000 €. Das FG Düsseldorf hat jetzt den EuGH um eine Vorabentscheidung zu dieser Thematik ersucht. |
Steuerberatung 08.05.2012 |
Solarstrom lohnt sich weiterhin
Immer mehr Hausbesitzer betreiben Solar- und Photovoltaikanlagen auf oder an den Dächern ihrer privaten oder betrieblichen Gebäude. Zwar wurden die Fördersätze in der letzten Zeit wiederholt reduziert, aus steuerlicher Sicht haben sich jedoch Verbesserungen ergeben. |
Steuerberatung 02.05.2012 |
Verlängerung von Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen
Das sog. Kontingentierungsverfahren strukturiert Eingang und Bearbeitung von Jahressteuererklärungen in den steuerlich beratenen Fällen. Gilt für Steuerberater üblicherweise die Frist bis zum 31.12. eines Jahres, so ist durch das Kontingentierungsverfahren eine Fristverlängerung um zwei Monate möglich. |
Steuerberatung 02.05.2012 |
Unangemessenheit eines betrieblichen Fuhrparks
Wenn Betriebsausgaben nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind, dürfen sie den Gewinn nicht mindern. Dies gilt auch für besonders teure oder sportliche Fahrzeuge. |
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