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Spekulationsverluste: Kein Absatz um jeden Preis!Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung im Mai den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 beschlossen. Ein Vorhaben ist dabei, die Verluste, die bei der Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs innerhalb der Spekulationsfrist entstanden sind, entgegen der BFH-Rechtsprechung steuerlich nicht mehr zum Abzug zuzulassen. |
Steuerberatung 28.07.2010 |
Wie werden Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe abgegrenzt?
Im Hinblick auf ein Urteil des BFH zur ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft von einem Handelsgeschäft hat die Verwaltung bereits mit einem BMF-Schreiben abweichend von der bisherigen Rechtsauffassung einige Abgrenzungskriterien festgelegt. |
Steuerberatung 28.07.2010 |
Aus fehlenden Einkünften folgt Teilabzugsverbot
Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung hat der BFH entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand, wie z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten, im Zusammenhang mit Einkünften jedenfalls dann nicht begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. |
Steuerberatung 28.07.2010 |
Datenschutz: Dürfen private E-Mails bei Kündigungen verwertet werden?
Das LAG Niedersachsen hat in einer Entscheidung zur Kündigung eines unkündbaren Mitarbeiters im öffentlichen Dienst auch Stellung zur Verwertung privater E-Mails von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber genommen. |
Steuerberatung 28.07.2010 |
Jahressteuergesetz 2010: Erster Durchgang im Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 09.07.2010 im ersten Durchgang zu dem Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 Stellung genommen. Der Gesetzesentwurf enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. |
Steuerberatung 28.07.2010 |
Wie wird die Umsatzsteuer bei der 1-%-Regelung ertragsteuerlich behandelt?
Die Umsatzsteuer darf für Umsätze, die Entnahmen sind, weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Weist ein Steuerpflichtiger die Aufwendungen für die private Nutzung eines betrieblichen Pkw durch ein Fahrtenbuch nach, der später steuerlich nicht anerkannt wird, ist die private Kfz-Nutzung ertragsteuerlich nach der sog. 1-%-Regelung zu bemessen. Umsatzsteuerlich ist indessen anders zu verfahren. |
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