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Von Lohnsteuerkarte zu Lohnsteuerabzugsmerkmalen: Was ändert sich mit ElsterLohn II?Um die Lohnsteuer in Zukunft leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren heißt ElsterLohn II und geht im Jahr 2012 an den Start. Sowohl für Arbeitgeber als auch für die Belegschaft ergeben sich wesentliche Veränderungen durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte. Die 14 wichtigsten Eckpunkte haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. |
Steuerberatung 24.08.2010 |
Home sweet home: Der Traum vom (Ferien-)Eigenheim
Sommerzeit – Ferienzeit! Wem es in der Ferne besonders gut gefällt, der denkt auch einmal darüber nach, sich dort eine Ferienimmobilie zuzulegen. Allerdings sollte die Entscheidung für einen Immobilienkauf nicht allzu sorglos getroffen werden, denn eine solche Anschaffung zieht viele Konsequenzen nach sich. Als Hilfestellung bei den Überlegungen hat Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht nachfolgend zwölf Punkte zusammengestellt, die von Gerichten und Verwaltung behandelt wurden. |
Steuerberatung 18.08.2010 |
Wann ist eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit unbeachtliche Liebhaberei?
Eine nebenberuflich ausgeübte künstlerische Tätigkeit ist als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über Jahre hinweg Verluste erzielt, nur an wenigen Ausstellungen teilnimmt und auch ansonsten keine Bemühungen nachweist, dass er aktiv nach Absatzmöglichkeiten gesucht hat. Hat das Finanzamt in der Anlaufphase der künstlerischen Betätigung die Verluste anerkannt und ist in einem Jahr innerhalb der Anlaufphase ein Gewinn entstanden, so ist auch der Gewinn steuerlich zu berücksichtigen. |
Steuerberatung 18.08.2010 |
Wann ist eine Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte zulässig?
Nach Abschn. 95 Abs. 1 Satz 4 LStR setzt die Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG alternativ voraus, dass die teilzeitbeschäftigte Aushilfskraft dem Ersatz einer ausgefallenen oder dem akuten Bedarf einer zusätzlichen Arbeitskraft dient. Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, so darf diese Vergünstigung nicht in Anspruch genommen werden, wenn dem Arbeitgeber eine gewisse Anzahl von Aushilfskräften auf Abruf zur Verfügung steht. In diesen Fällen ist die Pauschalierung der Lohnsteuer nur zulässig, wenn eine zusätzliche Aushilfskraft, die noch nicht zu auf Abruf zur Verfügung stehenden Aushilfskräften gehört, eingesetzt wird oder eine unvorhersehbar nicht zur Verfügung stehende Stammaushilfskraft ersetzt. |
Steuerberatung 18.08.2010 |
Neues vom häuslichen Arbeitszimmer!
In den letzten Jahren wurde der steuerliche Abzug von Arbeitszimmerkosten immer weiter eingeschränkt. Seit 2007 ist das häusliche Arbeitszimmer nur noch abziehbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Das BVerfG ist inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Abzugsbeschränkung teilweise verfassungswidrig ist: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer müssen auch dann steuerlich abziehbar sein, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. |
Steuerberatung 18.08.2010 |
Nutzung eines betrieblichen Pkws für unterschiedliche Einkunftsarten
Wird ein betriebliches Fahrzeug auch für andere Einkunftsarten genutzt, ist für diese Fahrten nach der Rechtsprechung des BFH ein zusätzlicher Nutzungswert anzusetzen. Zur Umsetzung dieser Rechtsprechung in der Praxis hat die Verwaltung Erleichterungen zugelassen, die im Folgenden beschrieben werden. |
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