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GmbH 10.01.2012 |
BMF-Schreiben zur Anwendung des neuen Umwandlungssteuergesetzes
Am 02.01.2012 hat das BMF das endgültige Schreiben zur Anwendung des neuen Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG) veröffentlicht. Das Schreiben regelt Anwendungsfragen zu diesen gesetzlichen Regelungen im Einkommen- und im Körperschaftsteuerrecht und soll für Anwendungsklarheit innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sorgen. |
GmbH 08.03.2011 |
Kein Gestaltungsmissbrauch bei verlustbringender Veräußerung an Mitgesellschafter
Das durchaus nachvollziehbare Motiv, Steuern zu sparen, macht eine steuerlich lukrative Vorgehensweise noch nicht unangemessen. Eine rechtliche Gestaltung wird erst dann als unangemessen eingestuft, wenn der Steuerpflichtige nicht die vom Gesetzgeber vorgegebenen Möglichkeiten zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nutzt, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, der eigentlich nicht vorgesehen war. Daher ist ein Gestaltungsmissbrauch erst dann gegeben, wenn der gewählte Weg - gemessen an dem erstrebten Ziel - nur der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist. |
GmbH 01.12.2010 |
Wie wird die Haftungsvergütung bei einer Komplementär-GmbH steuerlich behandelt?
Dass entsprechend dem gesetzlichen Regelungsmodell Geschäftsführung und Haftungsübernahme bei einer GmbH & Co. KG von ein und derselben juristischen Person (der Komplementär-GmbH) ausgeübt werden, ist keine ausreichende Grundlage, um eine einheitliche Leistung zu bejahen, selbst wenn ein einheitliches Entgelt für Geschäftsführung und Haftungsübernahme vereinbart wurde. Die Übernahme des Haftungsrisikos durch die Komplementär-GmbH gegenüber der KG ist eine steuerbare Leistung, wenn zwischen den Haftungsvergütungen und der Übernahme des Haftungsrisikos ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Die Übernahme des Haftungsrisikos ist jedoch steuerfrei. |
GmbH 09.11.2010 |
Umgang mit nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung
Als nachträgliche Anschaffungskosten können Aufwendungen des Steuerpflichtigen dessen Auflösungsverlust nur erhöhen, wenn die Aufwendungen sich auf die konkrete Beteiligung beziehen. Befriedigt ein qualifiziert beteiligter Gesellschafter einer GmbH einen Gläubiger der GmbH, obwohl diese Verbindlichkeit wegen der Vollbeendigung der GmbH nicht mehr besteht, ist der entsprechende Aufwand nicht (mehr) durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. |
GmbH 08.09.2009 |
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Ist bei einer Kapitalgesellschaft nur einer von zwei Gesellschaftern zum Geschäftsführer bestellt und ist folglich auch nur ihm eine Pensionszusage erteilt worden, ist sein Vorwegabzug zu kürzen. Denn er erwirbt seine Anwartschaft auf Altersversorgung teilweise selbst dann nicht aufgrund eigener Beitragsleistung, wenn sich der zweite Gesellschafter erst nach Erteilung der Pensionszusage an der Gesellschaft beteiligt hat. |
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