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Mandanteninformation 27.07.2010 |
Leasing: Vorzeitige Rückgabe und umsatzsteuerliche Folgen
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung hat der Leasingnehmer häufig einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Leasinggeber. Dabei stellt sich aus umsatzsteuerlicher Sicht die Frage, ob der Anspruch des Leasingnehmers zur Minderung des Entgelts führt, das für die Leasingleistung vereinbart wurde, und damit auch zur Minderung seines Vorsteuerabzugs. |
Mandanteninformation 21.07.2010 |
Bilanzberichtigung: Großer Senat des BFH prüft subjektiven Fehlerbegriff
Haben Sie in Ihrer Bilanz einen unrichtigen Bilanzansatz ausgewiesen, können Sie den Fehler durch eine entsprechende Mitteilung an das Finanzamt berichtigen. Ein Ansatz in der Bilanz ist unrichtig, wenn er unzulässig ist, wenn er also gegen zwingende Vorschriften des Einkommensteuerrechts oder des Handelsrechts verstößt. Eine Bilanzberichtigung kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Bilanzansatz zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung subjektiv richtig war. Mit dem subjektiven Fehlerbegriff setzt sich jetzt der Große Senat des BFH auseinander. |
Mandanteninformation 13.07.2010 |
Nutzungsausfallentschädigung: Wenn Vorenthaltung eines Dienstwagens zu Arbeitslohn führt
Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung, den Sie auch privat nutzen dürfen, räumt er Ihnen damit einen Vorteil ein, der eine zusätzliche Gegenleistung für das Zurverfügungstellen Ihrer Arbeitskraft darstellt und daher zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. In der Regel setzt man die Privatnutzung des betrieblichen Fahrzeugs dann für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises an (Listenpreis- bzw. 1%-Methode). |
Mandanteninformation 22.06.2010 |
Vorsteuerabzug: Beim gemeinnützigen Verein kommt es auf die Tätigkeit an
Bietet ein gemeinnütziger Sportverein seinen aktiven Mitgliedern Veranstaltungen an, die es ihnen ermöglichen, Sport zu treiben, ist seine Tätigkeit insgesamt von der Umsatzsteuer befreit. Als begünstigte Breitensportarten gelten auch Pilates-, Body-Forming-, Powergymnastik-, Thai-Boxing- und ähnliche Kurse im Fitnessbereich. |
Mandanteninformation 08.06.2010 |
AfA-Bemessung nach Einlage: BFH widerspricht erneut der Verwaltungsmeinung!
Legen Sie ein bisher im Privatvermögen gehaltenes Gebäude in Ihr Betriebsvermögen ein, müssen Sie die Einlage grundsätzlich mit dem Teilwert bewerten. Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, mindern sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die Absetzungen für Abnutzung, die bis zum Einlagezeitpunkt bei den Überschusseinkünften steuerlich geltend gemacht wurden. |
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