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News-Highlight

e-Rechnung: Darauf müssen Sie jetzt achten!
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64110 © GlobalCommunication

e-Rechnung: Darauf müssen Sie jetzt achten!

Das am 04.11.2011 im Bundesgesetzblatt verkündete Steuervereinfachungsgesetz 2011 reduziert rückwirkend ab dem 01.07.2011 die Anforderungen an elektronische Rechnungen - sogenannte e-Rechnungen - deutlich. Um Rechnungsempfängern den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, mussten bisher bei e-Rechnungen spezielle Übermittlungsverfahren wie die technisch sehr aufwändige qualifizierte elektronische Signatur oder die Übermittlung der Rechnung per EDI verwendet werden, um die Authentizität und die Unversehrtheit der übermittelten Daten zu gewährleisten. Die Neuregelung erleichtert die Übermittlung erheblich.

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Aktuelle News

Mandanteninformation 19.10.2010

Geerbte Lebensversicherung: Was bestimmt den Entstehungszeitpunkt der Steuer?

Erben Sie Vermögen oder werden vom Erblasser vermächtnisweise bedacht, entsteht die Erbschaftsteuer auf Erbe oder Vermächtnis in der Regel mit dem Tod des Erblassers, sofern die Freibeträge nicht ausreichen, um die gesamte Zuwendung von der Steuer freizustellen.
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Mandanteninformation 11.10.2010

Grundsatz der Schuldenberichtigung hat Vorrang!

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Ihre Arztpraxis zu veräußern oder aufzugeben? Dann sollten Sie sich insbesondere dann, wenn die Praxis noch verschuldet ist, der einkommensteuerlichen Konsequenzen bewusst sein. Denn ob die nach der Veräußerung oder Aufgabe anfallenden Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben oder als nichtabziehbare private Schuldzinsen zu qualifizieren sind, hängt davon ab, ob die Verbindlichkeiten ganz oder teilweise durch den Veräußerungserlös oder die Verwertung der zurückbehaltenen aktiven Wirtschaftsgüter (z.B. Praxisinventar) hätten getilgt werden können. Schuldzinsen, die aus den Restdarlehen resultieren, können dann als nachträgliche Betriebsausgaben abgezogen werden.
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Mandanteninformation 15.09.2010

Wann kann der Kinderfreibetrag nicht übertragen werden?

Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet oder leben sie dauernd getrennt, steht ihnen der Kinderfreibetrag grundsätzlich hälftig zu. Auf Antrag eines Elternteils kann der Freibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen werden, wenn er seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt. Eine solche Übertragung kommt laut Bundesfinanzhof allerdings nicht in Betracht, wenn der andere, das Kind nicht betreuende Elternteil, mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt schuldet und seine Unterhaltspflicht daher auch nicht verletzt.
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Mandanteninformation 06.09.2010

Verkauf von Snacks und Getränken im Theater ist steuerpflichtig!

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs erbringt ein privates Theater mit dem Verkauf von Getränken und kleinen Snacks an seine Besucher umsatzsteuerpflichtige Bewirtungsumsätze. Die Abgabe in den Pausen oder vor den Vorstellungen sei nämlich nicht unerlässlich für die Durchführung der Theaterveranstaltung.
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Mandanteninformation 24.08.2010

Fiskus verlangt besondere Vermietungsanstrengung bei Leerstand!

Bei langjährigem Wohnungsleerstand muss ein Hausbesitzer nachweisen, dass er das Objekt noch vermieten will und hierzu konkrete Maßnahmen unternimmt. Die erfolglose stereotype Wiederholung von Anzeigen erachtet das Finanzgericht München aber nicht als ernsthaftes Bemühen, so dass sich die weiter anfallenden Kosten nicht mehr von der Steuer absetzen lassen.
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