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Mandanteninformation 26.05.2010 |
Betriebliche Altersversorgung: Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Versorgungszusage
Sind Sie beherrschender oder alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, kann zwischen dieser und Ihnen steuerwirksam nicht nur ein Anstellungsverhältnis begründet werden, sondern es stehen Ihnen auch die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung offen. Bei der Abfassung der Versorgungszusage sollten Sie beachten, dass ein Versorgungsanspruch laut Bundesfinanzhof durch das Gesellschaftsverhältnis mitveranlasst ist, soweit auch eine Umsatztantieme in die Bemessungsgrundlage einbezogen wird. |
Mandanteninformation 19.05.2010 |
Neue Tatsache Verfahrensrecht: Voraussetzungen für Berichtigung bestandskräftiger Bescheide
Ist die einmonatige Rechtsbehelfsfrist abgelaufen, wird ein Steuerbescheid bestandskräftig. Dann werden Einsprüche als unzulässig zurückgewiesen - es sei denn, es liegen besondere Hinderungsgründe vor. Änderungen sind dann nur noch sehr eingeschränkt aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen möglich. Über diese kann der Steuerbescheid in manchen Fällen selbst nach Bestandskraft und bis zur Verjährung berichtigt werden - auch zuungunsten des Finanzamts. Allerdings hält der Einspruch nicht den gesamten Steuerfall offen, sondern es sind nur punktuelle Änderungen möglich. |
Mandanteninformation 05.05.2010 |
Umsatzsteuer: Welcher Steuersatz gilt bei Personalbeköstigung?
Bei der Abgabe von Speisen und Getränken muss unterschieden werden, ob es sich dabei um eine Lieferung (ermäßigter Steuersatz 7 %) oder eine sonstige Leistung (Regelsteuersatz 19 %) handelt. Mit der Frage, welcher Steuersatz bei einer Personalbeköstigung durch den Arbeitgeber maßgebend ist, hat sich jetzt die Finanzverwaltung befasst. |
Mandanteninformation 27.04.2010 |
Dienstfahrzeugnutzung: Wie kann die Vermutung der Privatnutzung widerlegt werden?
Haben Sie als Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder sind Sie selbständig tätig und steht Ihnen ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung, gilt der Erfahrungsgrundsatz, dass Sie dieses auch privat nutzen. Das gilt auch, wenn Sie ein Privatfahrzeug besitzen, dieses dem Dienstwagen jedoch weder in Status noch Gebrauchswert vergleichbar ist. Dann müssen Sie die Privatnutzung nach der 1%-Regelung versteuern. Nutzen Sie den Dienstwagen bzw. das betriebliche Fahrzeug nicht zu Privatzwecken, können Sie den Anscheinsbeweis widerlegen und damit die Versteuerung des Nutzungsvorteils vermeiden. |
Mandanteninformation 13.04.2010 |
Grunderwerbsteuer: Eigentumswohnung gegen Forderungsverzicht
Wenn Sie eine Eigentumswohnung dadurch erwerben, dass Sie gegenüber dem Veräußerer auf eine Forderung verzichten, bildet dieser Forderungsverzicht laut Bundesfinanzhof eine Gegenleistung für den Grundstückserwerb. |
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