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News-Highlight

e-Rechnung: Darauf müssen Sie jetzt achten!
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64110 © GlobalCommunication

e-Rechnung: Darauf müssen Sie jetzt achten!

Das am 04.11.2011 im Bundesgesetzblatt verkündete Steuervereinfachungsgesetz 2011 reduziert rückwirkend ab dem 01.07.2011 die Anforderungen an elektronische Rechnungen - sogenannte e-Rechnungen - deutlich. Um Rechnungsempfängern den Vorsteuerabzug zu ermöglichen, mussten bisher bei e-Rechnungen spezielle Übermittlungsverfahren wie die technisch sehr aufwändige qualifizierte elektronische Signatur oder die Übermittlung der Rechnung per EDI verwendet werden, um die Authentizität und die Unversehrtheit der übermittelten Daten zu gewährleisten. Die Neuregelung erleichtert die Übermittlung erheblich.

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Aktuelle News

Mandanteninformation 05.05.2010

Umsatzsteuer: Welcher Steuersatz gilt bei Personalbeköstigung?

Bei der Abgabe von Speisen und Getränken muss unterschieden werden, ob es sich dabei um eine Lieferung (ermäßigter Steuersatz 7 %) oder eine sonstige Leistung (Regelsteuersatz 19 %) handelt. Mit der Frage, welcher Steuersatz bei einer Personalbeköstigung durch den Arbeitgeber maßgebend ist, hat sich jetzt die Finanzverwaltung befasst.
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Mandanteninformation 27.04.2010

Dienstfahrzeugnutzung: Wie kann die Vermutung der Privatnutzung widerlegt werden?

Haben Sie als Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder sind Sie selbständig tätig und steht Ihnen ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung, gilt der Erfahrungsgrundsatz, dass Sie dieses auch privat nutzen. Das gilt auch, wenn Sie ein Privatfahrzeug besitzen, dieses dem Dienstwagen jedoch weder in Status noch Gebrauchswert vergleichbar ist. Dann müssen Sie die Privatnutzung nach der 1%-Regelung versteuern. Nutzen Sie den Dienstwagen bzw. das betriebliche Fahrzeug nicht zu Privatzwecken, können Sie den Anscheinsbeweis widerlegen und damit die Versteuerung des Nutzungsvorteils vermeiden.
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Mandanteninformation 13.04.2010

Grunderwerbsteuer: Eigentumswohnung gegen Forderungsverzicht

Wenn Sie eine Eigentumswohnung dadurch erwerben, dass Sie gegenüber dem Veräußerer auf eine Forderung verzichten, bildet dieser Forderungsverzicht laut Bundesfinanzhof eine Gegenleistung für den Grundstückserwerb.
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Mandanteninformation 06.04.2010

Handwerkerrechnungen: Steuerliche Verbesserung gilt erst ab 2009!

Durch das Konjunkturpaket I hat sich der Steuerbonus für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf (20 % von 6.000 € =) 1.200 € verdoppelt. Den Finanzämtern liegt eine Reihe von Einsprüchen vor, mit denen Steuerzahler den angestiegenen Förderhöchstbetrag für Handwerkerleistungen bereits für 2008 geltend machen. Dies resultiert aus Meinungsäußerungen und Presseberichten, nach denen die Anhebung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen aufgrund einer Gesetzespanne bereits ab 2008 Anwendung finden sollte.
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Mandanteninformation 30.03.2010

Betriebsaufgabe: Fortführung in geringem Umfang ist unschädlich

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Arztpraxis aus Altersgründen aufzugeben und Ihre Altersrente zu beziehen? Dann kann dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe entscheidende Bedeutung zukommen. Denn neben den laufenden Einkünften kann ein zusätzlicher Aufgabegewinn die Einkommensteuerlast trotz etwaiger Steuerbegünstigungen - wie Aufgabefreibetrag oder Tarifbegünstigung - stark erhöhen.
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