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Neue BFH-Rechtsprechung zum häuslichen ArbeitszimmerRückwirkend bis 2007 wurde im Jahressteuergesetz 2010 die Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern neu geregelt. Doch auch nach neuem Recht können Hochschullehrer, Richter und Erwerbslose, die sich auf ihre künftige Erwerbstätigkeit vorbereiten, die Aufwendungen für das heimische Büro nicht als Werbungskosten abziehen. |
Beraterpraxis 31.01.2012 |
BMF: Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen - Auswirkungen auf die Umsatzsteuer
Das BMF äußert sich zu Planung, Gestaltung, Aufbau, Umbau und Abbau von Ständen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen sowie zum Leistungsort bei Veranstaltungsleistungen. Verschiedene Abschnitte im Umsatzsteuer-Anwendungserlass werden geändert. |
Beraterpraxis 24.01.2012 |
Sind Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastungen?
Der BFH hat die Rechtsprechung zu Zivilprozesskosten deutlich gelockert. Sowohl Kläger als auch Beklagter können Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen. Die Finanzverwaltung hält jedoch weiterhin an den bisherigen strengeren Maßstäben fest. |
Beraterpraxis 24.01.2012 |
BFH: Nach Zahlungsverjährung oder bei zu hoch berechneten Steuerzinsen geht das Finanzamt leer aus
Das Finanzamt darf zu viel erstattete Steuer nicht zurückfordern, wenn der Rückforderungsanspruch verjährt ist; auch zu hoch berechnete Zinsen darf es nicht einfordern, sofern der Rechtsbehelf ein voller Erfolg war. Diese für den Steuerpflichtigen günstigen Urteile hat der BFH am 18.01.2012 veröffentlicht. |
Beraterpraxis 17.01.2012 |
Masseneinsprüche: Zurückweisung per Allgemeinverfügung
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben die wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerverzinsung eingelegten Einsprüche per Allgemeinverfügung zurückgewiesen. |
Beraterpraxis 17.01.2012 |
Arbeitgeber-Sparförderung: Vorsicht bei Kindergeld und Steuervorteilen
Vermögenswirksame Leistungen oder Belegschaftsaktien müssen in die Berechnung des Einkommens volljähriger Kinder einbezogen werden. Wird die Einkommensgrenze überschritten, gehen den Eltern für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2011 das Kindergeld sowie einige steuerliche Vorteile verloren. |
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