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News-Highlight

Neue BFH-Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer
Bildquelle:
Andreas Klein © fotolia.de

Neue BFH-Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer

Rückwirkend bis 2007 wurde im Jahressteuergesetz 2010 die Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern neu geregelt. Doch auch nach neuem Recht können Hochschullehrer, Richter und Erwerbslose, die sich auf ihre künftige Erwerbstätigkeit vorbereiten, die Aufwendungen für das heimische Büro nicht als Werbungskosten abziehen.

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Aktuelle News

Steuerfachangestellte 22.02.2011

Teilwertabschreibung - Finanzgerichte akzeptieren geringere Verluste

Teilwertabschreibung - Finanzgerichte akzeptieren geringere Verluste

Auf den Wertpapierbestand des notwendigen und gewillkürten Betriebsvermögens kommt laut BFH eine Teilwertabschreibung wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in Betracht, wenn der Börsenkurs zum Bilanzstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken ist und zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine konkreten Anhaltspunkte für eine baldige Wertaufholung vorliegen. Zu dieser Vorgabe hatte der BFH jedoch keine konkreten Angaben gemacht. So blieb unklar, ab welcher Verlusthöhe eine Teilwert-AfA in Betracht kommt oder ob sogar jeder Kurs unter dem Einstandspreis dazu berechtigt.
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Steuerfachangestellte 22.02.2011

Grundsteuer - Noch kein Verfahren anhängig

Der BFH hatte Mitte vergangenen Jahres massive Bedenken gegen die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer geäußert, weil diese noch auf den Einheitswerten aus dem Jahre 1964 und in Ostdeutschland sogar auf den Wertverhältnissen von 1935 basiert. Obwohl dies nach Ansicht des BFH für Feststellungen nach dem 01.01.2007 nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, weisen die Finanzämter derzeit alle Einsprüche und Anträge gegen die Feststellungen von Einheitswerten als unbegründet zurück.
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Steuerfachangestellte 15.02.2011

Gutschein statt Gehalt bringt mehr Nettolohn

Gutschein statt Gehalt bringt mehr Nettolohn

Überlässt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern monatlich einen Tankgutschein über 44 € statt einer Gehaltserhöhung, lassen sich hierdurch Lohnsteuer und Sozialabgaben auf den geldwerten Vorteil der Sachzuwendung einsparen. Denn der BFH hat nun gegen seine bisherige Rechtsprechung und die strikte Sichtweise der Verwaltung entschieden, dass Tankkarten, Tankgutscheine und Geschenkgutscheine auch dann einen Sachbezug darstellen, wenn sie einen konkreten Wertausweis beinhalten. Dadurch lässt sich die monatliche Freigrenze von 44 € nicht nur nutzen, wenn der Gutschein über 25 Liter Benzin ausgestellt wurde, sondern auch bei einem Betrag bis zur Höhe der Freigrenze. Aufs Jahr hochgerechnet lassen sich dadurch bis zu 528 € steuerfrei zuwenden.
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Steuerfachangestellte 15.02.2011

Rückwirkende Besteuerung von Stückzinsen wird gerichtlich geklärt

Privatanleger können sich jetzt gegen die rückwirkende Besteuerung von Stückzinsen wehren, indem sie gegen ihre Einkommensteuerbescheide 2009 und 2010 Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen. Da mittlerweile eine Klage zu der Frage anhängig ist, ob und inwieweit die durch das Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) eingeführte Neuregelung eine unzulässige echte Rückwirkung darstellt, lässt die Finanzverwaltung Rechtsbehelfe mit Verweis auf das beim FG Münster unter Az. 2 K 3644/10 E anhängige Verfahren ruhen, gewährt aber keine Aussetzung der Vollziehung. Betroffene Sparer sollten diese Option nutzen, um ihre Fälle insoweit kostenlos offenzuhalten.
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Steuerfachangestellte 08.02.2011

Nachträglicher Einbau von Extras erhöht den Listenpreis nicht

Nachträglicher Einbau von Extras erhöht den Listenpreis nicht

Darf der vom Arbeitgeber überlassene Betriebs-Pkw ausdrücklich für Privat- und Urlaubsfahrten genutzt werden, gilt dies als geldwerter Vorteil. Der Arbeitgeber setzt den privaten Nutzungswert i.d.R. mit monatlich 1 % des inländischen Listenpreises zum Zeitpunkt seiner Erstzulassung an - zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen. Nach einem in der vergangenen Woche vom BFH veröffentlichten Urteil ist aber der nachträgliche Einbau von zusätzlichen Ausstattungen grundsätzlich nicht einzubeziehen.
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