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Steuerfachangestellte 25.05.2010 |
Nebenleistungen zu Übernachtungsumsätzen
Der BFH hat mit Urteil vom 15.01.2009 - V R 9/06 entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG steuerbar ist. Die Leistung wird auch dann am Belegenheitsort des Hotels ausgeführt, wenn es sich um die Leistung eines Reiseorganisators gegenüber anderen Unternehmern handelt. |
Steuerfachangestellte 25.05.2010 |
Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2011
Am 19.04.2010 hat das BMF den Entwurf einer "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn 2008" auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Es besteht nun für die Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. Die abschließende Beratung der Richtlinien ist für September 2010 vorgesehen. |
Steuerfachangestellte 18.05.2010 |
Ermäßigter USt-Satz für Hotelleistungen: Was ändert sich bei der Mahlzeitengestellung?
Die Einführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelleistungen hat bekanntlich auch Auswirkungen auf die Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten. Eine günstige Gestaltung ist vor allem dann zu erreichen, wenn eine Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber vorliegt. Dazu enthält der Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien eine bedeutsame Vereinfachung. |
Steuerfachangestellte 18.05.2010 |
Doppelte Haushaltsführung bei alleinstehendem Arbeitnehmer
Steht dem Arbeitnehmer im Haus der Mutter die Küche nur zur Mitbenutzung zur Verfügung, kann er dort dennoch einen eigenen Hausstand unterhalten, wenn er nicht in den Haushalt der Mutter eingegliedert ist, sondern die ihm ansonsten überlassenen Räume aus eigenem Recht nutzen kann und sich dort - bis auf die arbeitsbedingten Abwesenheiten und Urlaubszeiten - auch tatsächlich aufhält. |
Steuerfachangestellte 04.05.2010 |
Korrekte Bezeichnung des Leistungsempfängers in der Rechnung
Bei einer Rechnung sind keine anderen Anforderungen an die eindeutige und leichte Nachprüfbarkeit hinsichtlich der Bezeichnung des Leistungsempfängers zu stellen als an die Bezeichnung des leistenden Unternehmers. Bei der Angabe einer inländischen anstelle einer ausländischen Rechtsform kann eine erhöhte Verwechslungsgefahr bestehen, die zum Verlust des Vorsteuerabzugs führt. |
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