Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte
Viele Ihrer Mandanten erwarten von Ihnen eine Beratung, die auf die besonderen steuerlichen Belange ihrer Branche abgestimmt ist. Mit der „Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte“ informieren Sie diese Berufsgruppen ganz individuell. Denn diese Mandanten-Information geht in Kurzform auf die wichtigsten steuerlichen Neuerungen für Ärzte und Zahnärzte ein.
Ihre Vorteile
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Sie binden Ihre Mandanten
Durch die monatlich erscheinende „Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte“ bleiben Sie regelmäßig in Kontakt mit den von Ihnen beratenen Ärzten und Zahnärzten. So betreiben Sie aktive Mandantenbindung!
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Sie sparen Zeit
Sie können sich auf lukrative Tätigkeiten konzentrieren. Denn die aufwändige Recherche und Aufbereitung der relevanten und interessanten Informationen nehmen wir Ihnen ab: Unser erfahrenes Expertenteam stellt die Informationen mandantengerecht zusammen.
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Sie wecken Beratungsbedarf
Praxisnahe und verständliche Texte sensibilisieren „Ihre“ Ärzte und Zahnärzte. Mit der „Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte“ fördern Sie den Austausch zwischen Ihnen und Ihren Mandanten. Und ebnen so den Weg für Beratungsgespräche.
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Sie sichern sich ab
Mit der „Mandanten-Information für Ärzte und Zahnärzte“ informieren Sie Ihre Mandanten über die aktuelle Rechtslage. Dadurch verringern Sie Ihr Haftungsrisiko. Zu dieser Mandanten-Information erhalten Sie ein ausführliches Fundstellenverzeichnis.
Weitere Versionen dieser Mandanten-Information
» mit Briefkopfeindruck
» als Datei
monatliche Preise pro Exemplar
- ab 25 Exemplare: 1,80 €
- ab 50 Exemplare: 1,50 €
- ab 100 Exemplare: 1,40 €
- ab 200 Exemplare: 1,30 €
Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und Versandkosten.
Mindermengen versenden wir auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundenservice unter 0221 937018-81.
monatliche Versandkosten
- ab 25 Exemplare: 3,20 €
- ab 50 Exemplare: 4,00 €
- ab 100 Exemplare: 4,40 €
- ab 200 Exemplare: 5,90 €
Die Kündigung des Abonnements ist mit sechswöchiger Frist zu jedem Halbjahresende möglich.