Steuerberatung -

Koch-Steinbrück-Liste wird gesetzlich verankert!

Noch in diesem Jahr soll das Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes (HBeglG) 2004 verabschiedet werden. Auch wenn der derzeit vorliegende Referentenentwurf eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen aus den verschiedensten Bereichen des Steuerrechts enthält, sind damit keine materiellen Änderungen beabsichtigt. Vielmehr sollen die Maßnahmen aus der sog. Koch-Steinbrück-Liste, die Ende 2003 umgesetzt worden sind, gesetzlich abgesichert werden. Es wird befürchtet, dass das BVerfG die bisherigen Regelungen aufgrund möglicher Verfahrensfehler im Gesetzgebungsverfahren als verfassungswidrig einstuft.

  • Hintergrund

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 08.12.2009 - 2 BvR 758/07 entschieden, dass die Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs gem. § 45a Abs. 2 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz wegen Mängeln im Gesetzgebungsverfahren verfassungswidrig ist. Die Kürzung des Ausgleichsbetrags wurde durch Art. 24 HBeglG 2004 vom 29.12.2003 (BGBl I 2003, 3076) eingefügt.

Die Kürzung basierte auf den in der sog. Koch-Steinbrück-Liste enthaltenen Vorschlägen zum Subventionsabbau, die nach Auffassung des BVerfG in nichtformell verfassungsmäßiger Weise in das Gesetzgebungsverfahren zum HBeglG 2004 eingeführt worden waren und daher nicht Gegenstand des hierzu einberufenen Vermittlungsausschussverfahrens hätten werden dürfen. Nach den Ausführungen des BVerfG ist die Kürzungsregelung materiell hingegen verfassungsgemäß. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber in dem entschiedenen Fall bis zum 30.06.2011 Zeit zur Heilung gegeben. Das heißt, die Norm bleibt vorläufig anwendbar. Die weitere Anwendbarkeit endet mit einer Neuregelung, spätestens am 30.06.2011.

  • Gesetzeszweck

Die Bundesregierung will den Beschluss des BVerfG zum Anlass nehmen, über den entschiedenen Fall hinaus Zweifel an der formellen Verfassungsmäßigkeit derjenigen Normen, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren zum HBeglG 2004 eingeführt wurden und seit der Verabschiedung des HBeglG 2004 bis heute keine gesetzgeberische Änderung (Neuregelung, Abschaffung oder Bestätigung) erfahren haben, im Wege einer formell verfassungsgemäßen Bestätigung dieser Normen durch den Gesetzgeber auszuräumen und insoweit Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Die entsprechenden steuerlichen und verkehrsrechtlichen Regelungen, die durch die sog. Koch-Steinbrück-Liste in das Gesetzgebungsverfahren des HBeglG 2004 eingeführt wurden und seit der Verabschiedung des HBeglG 2004 bis heute unverändert geblieben sind, sollen deshalb mit dem Gesetz inhaltsgleich bestätigend umgesetzt werden.

  • Betroffene Regelungen

Betroffen von dem Gesetzentwurf ist eine Vielzahl steuerlicher Vorschriften. Zu nennen sind insbesondere:

  • Streichung der Steuerbefreiung für Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Absenkung der begrenzten Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für Geschenke auf 35 €
  • Absenkung der begrenzten Abzugsfähigkeit der Bewirtungsaufwendungen auf 70 %
  • Absenkung der degressiven Gebäudeabschreibung
  • Absenkung des AfA-Satzes für Baudenkmäler
  • Absenkung der Freigrenze für Sachbezüge auf 44 €
  • Absenkung des Rabattfreibetrags auf 1.080 €
  • Absenkung des Freibetrags für Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und ganzen Mitunternehmeranteilen auf 45.000 €
  • Absenkung des Freibetrags für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf 9.060 € und Absenkung der Abschmelzungsgrenze auf 36.100 €
  • Änderung der Entgeltgrenze bei verbilligt überlassener Wohnung auf 56 %

Hinweis: Einkommensteuerbescheide ergehen hinsichtlich des verfassungsmäßigen Zustandekommens des HBeglG 2004 bereits seit längerem vorläufig (vgl. zuletzt BMF-Schreiben v. 12.08.2010 - IV A 3 - S 0338/07/10010-03).

Referentenentwurf für ein Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des Haushaltsbegleitgesetzes 2004, (Bestätigungsgesetz HBeglG 2004)

Quelle: Redaktion Steuern - vom 15.09.10