Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Mit Urteil vom 02.12.2005 hat der BFH zu der Frage der Abzugsfähigkeit von Arbeitszimmeraufwendungen als Werbungskosten Stellung genommen.
Seit dem Veranlagungszeitraum 1996 sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten abziehbar.
Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde.Quelle: BFH - Urteil vom 02.12.2005
