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Erbrecht | 10.11.2008

"Schlimmeres vermieden"

Immer noch zu bürokratisch, aber besser als der Kabinettsentwurf – so beurteilt Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die gestrige Einigung bei der Erbschaftsteuerreform.

Braun: "Mit dem jetzt erzielten Kompromiss wird bei der Erbschaftsteuerreform Schlimmeres vermieden – nicht mehr und nicht weniger. Zwar ist die Vereinbarung eine Verbesserung gegenüber dem Kabinettsentwurf. Im Ergebnis bleibt es aber bei einem sehr komplizierten und bürokratischen Erbschaftsteuerrecht, das für die Betriebe mit vielen Unwägbarkeiten verbunden ist. Für die Betriebe ist damit eine lange Hängepartie zu Ende.

Gut ist dabei, dass mit einer siebenjährigen Fortführungsfrist jetzt immerhin eine Lösung vereinbart wurde, die nahe an der bisherigen Fünfjahresregelung liegt. Da zudem auf eine Fallbeillösung verzichtet wurde, ist dieses Modell weitgehend akzeptabel. Wermutstropfen sind das Fehlen einer Notfallklausel für Krisensituationen sowie die höhere Verpflichtung bei der Lohnsumme, die aber immerhin flexibel und ohne bürokratische Indexierung ausgestaltet ist.
 
Die Option einer Abschmelzung der Steuerlast auf Null bei 10-jähriger Haltefrist erweist sich hingegen bei näherem Hinsehen als politisches Feigenblatt, keinesfalls aber als tragfähige Option für Familienunternehmen. Vor allem die Verpflichtung, nicht über 10 Prozent Verwaltungsvermögen hinauszugehen, ist mit Blick auf die betriebliche Realität ein faktisches K.-o.-Kriterium für diese scheinbare Option. Verstärkt wird dies durch die hohe Verpflichtung bei der Lohnsumme. Hier wie auch an anderen Stellen gilt, dass im Moment noch jede Bewertung unter dem Vorbehalt steht, dass nicht im Kleingedruckten des Gesetzestextes weitere Einschränkungen auftauchen.
 
Zudem bleiben verfassungsrechtliche Risiken beim jetzt vorgeschlagenen Kompromiss bestehen. Ein vom DIHK in Auftrag gegebenes Gutachten hatte diese Punkte vor kurzem herausgearbeitet.
 
Mit dem jetzt vereinbarten Kompromiss ist ein 'Worst Case' vermieden worden, der zwangsläufig zu einer Verlagerung von Familienunternehmen ins Ausland geführt hätte. Allerdings hat die deutsche Politik eine Chance vertan, durch eine einfache und niedrige Erbschaftsteuer oder sogar auch durch einen gänzlichen Verzicht ein positives Signal für Investitionen und Beschäftigung hierzulande zu setzen."

Quelle: DIHK - Pressemitteilung vom 10.11.2008


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