Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren
Das Bundesministerium der Finanzen äußert sich in seinem Schreiben vom 11.11.2008 zur Festsetzung der Einkommensteuer hinsichtlich verschiedener Punkte.
Weitere Informationen finden Sie im BMF-Schreiben unter:
Quelle: BMF - Schreiben vom 11.11.2008
