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News

Der BFH hat das Verhältnis zwischen Steuer- und Verlustfeststellungsbescheid geklärt. Demnach ist die Frage, ob ein im Steuerbescheid festgelegter Altersentlastungsbetrag verlusterhöhend wirkt, grundsätzlich bei der gesonderten Feststellung des Verlustvortrags zu entscheiden. Soweit ein Verlustrücktrag geltend gemacht wird, ist darüber bei der Steuerfestsetzung des Rücktragsjahrs zu entscheiden.

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Ein steuerbefreiter Zweckbetrieb gemeinnütziger bzw. öffentlich-rechtlicher Einrichtungen ist von einem steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb abzugrenzen. Nach dem BFH sind Einnahmen, die ein Krankenhaus dadurch erzielt, dass es Ärzten für ambulante Behandlungen Personal- und Sachmittel überlässt, nicht dem Zweckbetrieb „Krankenhaus“ zuzuordnen, sondern Teil des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs.

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Wie weitgehend darf das Finanzamt beim Einsatz manipulierbarer Kassen Umsätze schätzen? Nach dem BFH ist eine Vollschätzung, die die Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen komplett verwirft, nur zulässig, wenn die Mängel gravierend sind. Bei der Bewertung der Mängel greift der Verhältnismäßigkeits- und Vertrauensschutzgrundsatz. Im Streitfall hatte ein Gastwirt eine ältere Registrierkasse genutzt.

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Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auch bei einer irrtümlichen Zuwendung vor? Nach dem BFH muss für die vGA ein Zuwendungswille bestehen. Dieser kann durch einen Irrtum des Gesellschafter-Geschäftsführers entfallen. Dabei kommt es nicht auf das Idealbild eines gewissenhaft handelnden Geschäftsleiters an, sondern ob der konkrete Gesellschafter-Geschäftsführer dem Irrtum unterlegen ist.

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