Besondere Nutzungsbedingungen „LOKIAS“

Die nachfolgenden Besonderen Nutzungsbedingungen gelten für den Dienst „LOKIAS“, der von der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG (nachfolgend „Deubner“) angeboten wird. Diese Besonderen Nutzungsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Deubner, die unter www.deubner-verlag.de/agb abrufbar sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten auch für die Nutzung des Dienstes, soweit in diesen Besonderen Nutzungsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist. Bei Widersprüchen zwischen den AGB und den Besonderen Nutzungsbedingungen gehen die Besonderen Nutzungsbedingungen vor.

1. Berechtigte Nutzergruppen

Der Dienst „LOKIAS“ steht ausschließlich Lohnsteuerhilfevereinen gemäß § 4 Nr. 11 StBerG sowie den gemäß § 3 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen und Personenvereinigungen zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Abschluss eines Abonnement-Vertrages mit Deubner besteht nicht. Deubner ist nur zum Vertragsabschluss bereit, wenn zumindest folgende Voraussetzungen vorliegen:

a) Der Kunde ist ein Lohnsteuerhilfeverein im Sinne von § 4 Nr. 11 StBerG oder eine entsprechende juristische Person.
b) Der Kunde ist eine der in § 3 StBerG genannten Personen oder Personenvereinigungen.
c) Der Kunde schließt den Abonnement-Vertrag als Unternehmer i.S.v. § 14 BGB.
d) Der Kunde hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

2. Leistungsumfang

Deubner stellt dem Kunden den Zugang zu LOKIAS im Rahmen eines Abonnement-Vertrages zur Verfügung.
Der Kunde hat das Recht zur gemeinsamen Nutzung des Zugangs mit den beratenden Mitarbeitern seiner Beratungsstellen. Der Preis für das Abonnement ergibt sich aus der Preisangabe bei der Bestellung.
Im Standard-Abonnement sind 300 Anfragen pro Monat enthalten.
Zusätzliche Anfragen können jederzeit nach individueller Absprache mit Deubner hinzugebucht werden (weitere 150 Chateinheiten sind für 34 € zzgl. USt buchbar).
LOKIAS beantwortet Fragen von Kunden in Form von Texteingaben oder Spracheingaben zu steuerlichen Themen innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine.
Die KI greift hierzu auf eine interne Datenbank mit steuerrechtlichen Expertisen und Quellen zurück, die von Deubner laufend aktualisiert wird.
Ein Anspruch des Kunden auf Erstellung eines Gutachtens zu einer bestimmten steuerrechtlichen Frage besteht nicht.
Die vom Kunden eingegebenen Texte oder Sprachbefehle werden mit der internen Datenbank abgeglichen und an das Sprachmodell weitergeleitet. Zur Beantwortung setzt Deubner aktuell KI-Modelle von OpenAI über die Azure API von Microsoft ein.

3. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

Der Abonnement-Vertrag wird als Monatsabo mit einem Bezugszeitraum von 1 Monat geschlossen.
Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht bis zum Ablauf des laufenden Bezugszeitraums gekündigt wird.
Die Kündigung ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die Kündigung bedarf der Textform.

4. Nutzung von LOKIAS und Urheberrecht

Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung von LOKIAS während der Vertragslaufzeit.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe oder kommerzielle Nutzung außerhalb des Vertragszwecks ist untersagt.

5. Dienstleister

LOKIAS verwendet die Azure API von Microsoft Ireland Operations Ltd. Die Daten verbleiben im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

6. Datenschutz

LOKIAS kann zur Abfrage von steuerlichen Fachfragen verwendet werden. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, bleibt der Kunde Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.
Deubner verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO.

7. Haftungsausschluss

Deubner haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Deubner nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen Schaden.
Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Stand: November 2025