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Elektronischer Personalausweis nun auch im ElsterOnline-Portal verwendbar

Seit November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis (nPA) mit biometrischen Daten im Scheckkartenformat, der durch eine Neufassung des Personalausweisgesetzes eingeführt wurde. Der enthaltene RFID-Chip soll verschiedene Formen der elektronischen Authentisierung ermöglichen. Mit der Online-Ausweisfunktion im Chip des neuen Personalausweises können Bürger ihre Identität im Internet und an Automaten zweifelsfrei belegen. Darüber hinaus lässt sich mit dieser Funktion auch die Identität des Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Aber nicht nur beim Online-Einkauf, sondern auch im Umgang mit den Behörden erfüllt der elektronische Personalausweis Funktionen.

Neuer Schwerbehindertenausweis ab dem 01.01.2013

In Anlehnung an den Personalausweis im Scheckkartenformat kann seit dem 01.01.2013 der Schwerbehindertenausweis als Plastikkarte ausgestellt werden. Den genauen Zeitpunkt der Umstellung legt jedes Bundesland selbstständig fest. Die Umstellung vom Papier- auf das neue Kartenformat soll für alle Schwerbehindertenausweise spätestens Anfang Mai 2015 abgeschlossen sein. In Hessen erfolgte die Umstellung beispielsweise zum 01.04.2013.

Die bisherigen Ausweise in Papierform bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit bestehen. Sie müssen nicht zwingend vorher neu ausgestellt werden. Es können damit weiterhin alle mit dem Grad der Behinderung zusammenhängenden Ausgleiche von behinderungsbedingten Nachteilen wie der Pauschbetrag in Anspruch genommen werden.

Der Schwerbehindertenausweis enthält für blinde Menschen ein taktiles Merkmal in Gestalt der Buchstabenfolge sch-b-a in Braille-Schrift. Außerdem wird der neue Ausweis mit einem Hinweis in englischer Sprache versehen sein.

Der neue Personalausweis funktioniert im ElsterOnline-Portal

Für die Registrierung im ElsterOnline-Portal kann ab sofort auch der neue Personalausweis verwendet werden. Die Identität des Anwenders wird direkt anhand des neuen Personalausweises überprüft. Es muss kein Aktivierungsbrief mehr verschickt werden. Dadurch wird das Verfahren erheblich beschleunigt und vereinfacht. Das vermeldet jetzt die Bayerischen Staatsregierung.

Das ElsterOnline-Portal ermöglicht es Bürgern, Steuererklärungen online im Internet auszufüllen und abzugeben. Auch andere Dienste können in Anspruch genommen werden, etwa

  • der elektronische Einspruch oder 
  • die Auskunft über die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.

Das ElsterOnline-Portal erzeugt ein elektronisches Zertifikat, das zur sicheren Authentifizierung elektronischer Steuererklärungen genutzt werden kann. Der Bürger kann bei Beantragung des neuen Personalausweises entscheiden, ob er die Signaturanwendung (sogenannte eID-Funktion) freischaltet oder nicht.

Von den 2,5 Mio. neuen Ausweisen in Bayern ist bei rund 30 % (ca. 700.000) die eID-Funktion eingeschaltet. Statistisch gesehen hat der Bürger im Jahr rund 1,8 Behördenkontakte. Dabei eingerechnet ist die jährliche Abgabe der Steuererklärung. Die Nutzung von ELSTER durch die eID des Personalausweises wird dem sicheren eGovernment einen weiteren Schub geben, prognostiziert die Bayerische Staatsregierung.

Praxishinweis

Als Nutzer eines Online-Diensts sehen die Inhaber eines Ausweises mit eID-Funktion immer genau, welche ihrer persönlichen Daten - z.B. Vor- und Familienname, Geburtstag und Geburtsort oder Anschrift - der Anbieter abfragen möchte. Wenn sie einverstanden sind, stimmen sie der verschlüsselten Übermittlung durch Eingabe ihrer sechsstelligen PIN zu. Im Hintergrund wird geprüft, ob der Personalausweis noch gültig ist und nicht gesperrt wurde. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Anbieter des Online-Dienstes zur Abfrage der Daten berechtigt ist. Dies ist er nur, wenn er von einer staatlichen Stelle ein Berechtigungszertifikat erhalten hat.

Diese doppelte Prüfung erfolgt nicht durch den Anbieter des Dienstes, sondern über einen sog. eID-Server. Dadurch wird ausgeschlossen, dass ein Anbieter direkt auf die Daten zugreifen kann und dass ein gesperrter Ausweis verwendet wird.

Holen Einwohner ihren Ausweis ab, ist die Online-Ausweisfunktion bereits eingeschaltet, wenn sie das 16. Lebensjahr erreicht haben. Sie können die Online-Ausweisfunktion auch ausschalten lassen. In diesem Fall bleiben die Daten im Chip gespeichert. Ihre Übermittlung im Internet oder an Automaten ist nach dem Ausschalten aber nicht mehr möglich. Bürger können die Online-Ausweisfunktion jederzeit in ihrer Personalausweisbehörde ein- oder ausschalten lassen. Aber: Das nachträgliche Einschalten ist mit Kosten verbunden.

Junge Ausweisinhaber unter 16 Jahren erhalten ihren neuen Personalausweis mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion. Mit Erreichen des 16. Lebensjahres können sie die Funktion in der Personalausweisbehörde einschalten lassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Einschaltung kostenfrei.

Bürger brauchen zum Online-Ausweisen

  • den neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • die persönliche sechsstellige PIN,
  • ein geeignetes Kartenlesegerät und
  • eine Software, die eine sichere Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht, z.B. die Ausweis-App.

Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (PAuswGuaÄndG) v. 18.06.2009, BGBl 2009 I 1346
OFD Frankfurt, Vfg. v. 11.03.2013 - S-2286 A - 1 - St 221
Bayerisches Staatsministerium für Finanzen, Pressemitteilung v. 17.04.2013

Quelle: Dipl.-Finanzwirt Robert Kracht - vom 29.04.13