Steuerberatung -

Aufteilung des Kaufpreises auf einzelne Wirtschaftsgüter bei gemischter Schenkung

Bei einer gemischten Schenkung mehrerer Wirtschaftgüter - hier ein in zwei eigenständige Wohnungen aufgeteiltes Zweifamilienhaus-Grundstück - ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter vom Finanzamt grundsätzlich zu übernehmen.

Das gilt auch dann, wenn nicht ein Gesamtkaufpreis, sondern von vornherein Einzelpreise für Einzelwirtschaftsgüter bzw. bestimmte Leistungen vereinbart werden.

Es steht dem Eigentümer einer Immobilie frei, diese ohne jede Auflage oder Einschränkung entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen.

BFH-Urteil vom 27.07.2004 (IX R 54/02)

Quelle: BFH - Urteil vom 27.07.04