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Wie kann man nach Änderung des SGB IV die Haftung bei Minijobs vermeiden?

Im Zusammenhang mit der Frage nach der Haftung für rückwirkend zu erhebende Beiträge für "Minijobs" vertraten im Verlauf des Jahres 2008 insbesondere die LSG die Rechtsaufassung, dass der Arbeitgeber keine Beiträge nachzahlen müsse; auch in solchen Fällen, in denen dem Arbeitgeber grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen sei. Da dies im Gegensatz zu den angeordneten Richtlinien der Spitzenverbände der Sozialversicherung stand, kam es jetzt zu einer Klarstellung durch eine gesetzliche Änderung.

 

Durch das zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 21.12.2008 (BGBl I 2008, 2933) wurde nunmehr geregelt, dass der Arbeitgeber zur nachträglichen Zahlung von Pflichtbeiträgen verpflichtet ist, wenn er bei Einstellung eines geringfügig Beschäftigten vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung des Beschäftigten aufzuklären.

Als vorsätzliches Handeln bezeichnet man dabei das Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolgs. Davon ist bereits auszugehen, wenn der Arbeitgeber beispielsweise Hinweise anderer Personen bewusst ignoriert, obwohl diese zu einem anderen Ergebnis der Beurteilung geführt hätten.

Grobe Fahrlässigkeit liegt immer dann vor, wenn die Beteiligten die verkehrsübliche Sorgfalt in besonderem Maße verletzt, also einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht angestellt haben.

Durch die Ergänzung des § 8 Abs. 2 SGB IV ist nunmehr für Klarheit gesorgt. Den Arbeitgebern kann in diesem Zusammenhang nur empfohlen werden, die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung mittels eines Fragebogens vorzunehmen. Nur durch die klare Abfrage der benötigten Informationen und eine durch Unterschrift dokumentierte Beweisführung wird es dem Arbeitgeber künftig möglich sein, eine eindeutige Beurteilung vorzunehmen und Sicherheit in der Frage nach einer möglichen Haftung zu erlangen.

Die Minijob-Zentrale stellt dazu unter www.minijob-zentrale.de (im DownloadCenter) die erforderlichen Personalfragebögen bereit. Diese enthalten alle notwendigen Angaben, die im Rahmen einer versicherungsrechtlichen Beurteilung abgefragt werden.

Quelle: Steuer-Telex - Beitrag vom 02.04.09