Steuerberatung -

Zurechnung von Kapitaleinkünften bei Nießbrauch

Der BFH hat zwar offen gelassen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen einem Nießbraucher/Nutzungsberechtigten an Kapitalvermögen die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden dürfen. In jedem Falle scheidet eine Zurechnung von Einkünften jedoch aus, wenn die bezogenen Erträge an den Nießbraucher/Nutzungsberechtigten weitergeleitet werden müssen, ohne dass der empfangende Nießbraucher/Nutzungsberechtigte rechtlich in irgendeiner Weise auf die Verwaltung des Vermögens Einfluss nehmen kann.

So lag der Sachverhalt auch im entschiedenen Streitfall, da der Sohn von seiner Mutter die freie Verfügungsmacht über das nießbrauchsbelastete Vermögen erhalten hatte.

BFH-Beschluss vom 24.08.2005 (VIII B 4/02)

Quelle: BFH - Beschluss vom 24.08.05