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Strafbefreiende Selbstanzeige: BMF legt Gesetzentwurf vor

Säumige Steuerzahler müssen sich ab dem neuen Jahr auf deutlich strengere Vorgaben bei der strafbefreienden Selbstanzeige einstellen. Das BMF hat jetzt den lange erwarteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verschärfung der Selbstanzeige vorgelegt. Ab 01.01.2015 gelten neue und weitaus schärfere Regelungen, auf die sich Betroffene und ihre steuerlichen Berater schon jetzt vorbereiten sollten.

Bedeutung für die Praxis

Die Torschlusspanik, die sich seit Anfang des Jahres bereits im massiven Anstieg von Selbstanzeigen bemerkbar gemacht hat, wird vermutlich zunehmen - damit steigt auch der Druck auf die steuerberatenden Berufe. Denn neben dem Faktor Zeit spielen vor allem Fragen der berufsrechtlichen Haftung eine entscheidende Rolle.

Denn wenn ein Steuerberater oder ein spezialisierter Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige Fehler macht, kann das nicht nur seinem Mandanten teuer zu stehen kommen. Auch die Risiken für die eigene Kanzlei sind nicht zu unterschätzen. Es drohen Schadensersatzansprüche oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn es zu Mängeln und Fehlern im Rahmen der Beratung kommt. Steuerberater können dann sehr schnell in ein „juristisches Minenfeld“ geraten.

Die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick

  • Die „zuschlagsfreie“ Grenze sinkt: Künftig sollen schon ab 25.000 € (bislang: 50.000 €) hinterzogener Steuern (pro Steuerart und Veranlagungszeitraum) Zuschläge fällig werden.
  • Höhere Zuschläge bzw. Staffelung der Zuschläge: beginnend bei 10 % (bisher 5 %) - ab 100.000 € hinterzogener Steuern: 15 % und über einer Millionen €: 20 %,
  • Verlängerung der (strafrechtlichen) Verjährungsfrist von 5 auf 10 Jahre - damit auch eine Nacherklärungspflicht in den Fällen einfacher Steuerhinterziehung für 10 Jahre,
  • Zahlung der Zinsen als Voraussetzung für die Straffreiheit,
  • Schaffung zusätzlicher Regelungen, die die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige grundsätzlich sperren (weitere Sperrgründe).

Leitfaden schützt Steuerberater vor Haftungsrisiken

Kompetente Hilfe und Orientierung bei diesem schwierigen Thema leistet jetzt ein umfangreicher Leitfaden, den der Deubner-Verlag speziell für Steuerberater entwickelt hat und zum kostenlosen Download bereitstellt: „Verschärfung der Selbstanzeige - Die Jagd auf den Steuerhinterzieher und die neuen Gefahren für Steuerberater“ lautet der Titel der gut 50-seitigen Broschüre.

Autor ist der erfahrene Strafrechtler Alexandros Tiriakidis. Speziell zugeschnitten auf die Beratungs- und Haftungsrisiken eines Steuerberaters werden die juristischen Konsequenzen erläutert und die Fälle benannt, deren Risiko nicht kalkulierbar ist. Der Leitfaden enthält alle notwendigen Informationen zur aktuellen Rechtslage und zu den rechtlichen Änderungen ab Beginn des Jahres 2015. Außerdem enthalten: Musterbriefe an das Finanzamt und weitere Checklisten.

Neue Themenseite Selbstanzeige

Aktuelle Informationen zum Komplex "strafbefreiende Selbstanzeige" finden Sie auch regelmäßig auf unserer neuen Themenseite Selbstanzeige.

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