Aufbewahrungspflichten

Geschäftsunterlagen müssen sowohl nach dem Steuerrecht als auch nach dem Handelsrecht aufbewahrt werden.
Wie lange, hängt davon ab, um welche Unterlagen es sich handelt. Während Buchungsbelege und Jahresabschlüsse zum Beispiel zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, müssen empfangene Handelsbriefe und Duplikate von versendeten Geschäftsbriefen sechs Jahre erhalten bleiben. Wer von diesen Vorschriften betroffen ist, welche Unterlagen aufbewahrt werden müssen und worauf dabei zu achten ist, vermittelt diese Präsentation.