Die Umsatzbesteuerung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs hat sich zu einer hochkomplizierten Materie entwickelt - insbesondere mit der Einführung des EU-Binnenmarkts, der eigentlich den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital hätte gewährleisten sollen. Stattdessen ist die Abwicklung von Lieferungen und sonstigen Leistungen mit Geschäftspartnern in EU-Staaten aus umsatzsteuerlicher Sicht oft aufwendiger und komplizierter als mit Unternehmern außerhalb der EU!
Insbesondere auf die formale Richtigkeit der für eine „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“ erforderlichen Nachweise sollte der Exporteur größten Wert legen. Denn formale Fehler in den Belegen können - etwa anlässlich einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung - zur Nichtanerkennung der Steuerfreiheit und damit zur erstmaligen Anforderung von Umsatzsteuer durch das Finanzamt führen.
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