Die durch die Corona-Krise verursachten Auftragseinbrüche, Betriebsschließungen und das Ausbleiben von Kunden führen zu beträchtlichen Einbußen. Dessen ungeachtet müssten sowohl die Abschlusszahlung für die Steuern des Vorjahres als auch die Vorauszahlungen des laufenden Jahres geleistet werden. Für die krisengebeutelten Unternehmen stellt dies eine hohe Liquiditätsbelastung dar.
Bundesregierung und Länder haben diese missliche Lage erkannt und unkomplizierte Regelungen zur Stundung von fälligen Steuerzahlungen und zur Herabsetzung von Vorauszahlungen erlassen. Dies ist ein Versuch, die Liquidität der Unternehmen zu schonen und sie so besser durch die Krise zu bringen.
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