Elektronische Rechnungen sind zwar jetzt schon zulässig, setzen jedoch noch das Einverständnis des Rechnungsempfängers voraus. Ab dem 01.01.2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) schrittweise Pflicht für Rechnungen von in Deutschland ansässigen Unternehmen an inländische Unternehmens-Kunden für in Deutschland steuerbare Umsätze (Business-to-Business, "B2B").
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