Der Verein ist eine juristische Person und unterliegt somit grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Von dieser kann er befreit werden, wenn er als steuerbegünstigt anerkannt ist, was für den größten Teil der Vereine gilt. Diese Anerkennung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und mit verschiedenen steuerrechtlichen Folgen verbunden.
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