Von jedem Euro einer Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben drauf. Diesen erheblichen Abzügen kann durch steuerbegünstigte oder steuerfreie Gehaltsbestandteile entgegentreten werden. Ein Beispiel dafür sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers; diese sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Aber auch in der privaten Steuererklärung können Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen zum Ansatz gebracht werden.
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