Knstlersozialabgabe

Rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten sind in Deutschland über die Künstlersozialversicherung abgesichert. Die Versicherungsbeiträge verteilen sich dabei auf die Schultern der Versicherten selbst, der Verwerter der künstlerischen und publizistischen Leistungen (über die Künstlersozialabgabe) und auf den Bund. Da Unternehmen mit verstärkten Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse rechnen müssen, sollten sich Unternehmer unbedingt frühzeitig mit den Regeln zur Künstlersozialabgabe beschäftigen. Hinzu kommt, dass empfindliche Geldbußen drohen, wenn ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nachkommt.