Scheinselbstndigkeit

Die schwierige Situation am Arbeits- und Wirtschaftsmarkt zwingt viele Unternehmen, ihre Kosten zu senken - insbesondere im Personalbereich. Um Sozialabgaben zu sparen, werden Mitarbeiter beispielsweise nicht eingestellt, sondern als Selbständige beauftragt.
Dem wirkt der Gesetzgeber jedoch entgegen: Sogenannte Scheinselbständige müssen als Arbeitnehmer anerkannt und in der Sozialversicherung versichert werden. Sowohl Unternehmer, die einen freien Mitarbeiter beauftragen, als auch Erwerbstätige, die sich selbständig machen wollen, müssen deshalb klären, ob es sich bei einem Arbeitsverhältnis um eine „echte“ Selbständigkeit oder aber um eine Scheinselbständigkeit handelt, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.