Zur Geldwäscheprävention müssen immer mehr Institutionen und Unternehmen - wie z.B. Kredit- und Finanzdienstleister, Steuer- und Rechtsberater, Immobilien- und Kunsthändler - als "Verpflichtete" die Identität ihrer Kunden klären und bei Verdacht auf Geldwäsche an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen melden. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Feststellung des "wirtschaftlich Berechtigten". Oftmals ist der direkte Kunde des Verpflichteten nämlich gar nicht die Person, die tatsächlich hinter dem Geschäft steht und die letztlich auch das Geld zur Verfügung stellt. Denn bei der Geldwäsche geht es ja gerade um den Versuch, die Identität des eigentlichen Geschäftspartners zu verschleiern.
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