Trotz Lockerungen der Corona-Einschränkungen leiden Selbstständige und Unternehmen noch immer unter geringen Umsatzeinbrüchen und Liquiditätsproblemen. Für die Zeit von Juni bis August soll deshalb die neue Überbrückungshilfe finanzielle Hilfestellung geben. Nach Vorgabe des Gesetzgebers kann die Überbrückungshilfe nur über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden.
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