§ 23 MiLoG
Stand: 28.06.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung, BGBl. I S. 969
Abschnitt 4 Schlussvorschriften

§ 23 MiLoG Evaluation

§ 23 Evaluation

MiLoG ( Mindestlohngesetz )

Dieses Gesetz ist im Jahr 2020 zu evaluieren.