§ 36 a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
EEG2023 ( Erneuerbare-Energien-Gesetz )
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Windenergieanlagen an Land bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 30 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.