Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht, BGBl. I Nr. 6
Teil 3 Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung Abschnitt 3 Ausschreibungen Unterabschnitt 4 Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38 f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
EEG2023 ( Erneuerbare-Energien-Gesetz )
1Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments sind dem Standort, auf den sich das Gebot bezieht, verbindlich und dauerhaft zugeordnet. 2Sie dürfen nicht ganz oder teilweise auf andere Standorte übertragen werden.