Autor: Böttges-Papendorf |
Steuerberater sind heute überwiegend in vielfältiger Weise betriebswirtschaftlich beratend tätig, ohne dass dieses Beratungsfeld jedoch wirklich im Kanzleialltag hervorsticht. Häufig sind es eher einzelne Beratungen oder "Beratungen am Rande", die mit betriebswirtschaftlichem Kern durchgeführt werden. Auch ist häufig nicht genau deutlich, wo die Grenze zwischen einer betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Hilfeleistung und einer echten gestaltenden Unternehmensberatung liegt. So ist die Berechnung eines Gemeinkostensatzes z.B. keine Steuerberatung, aber auch keine Unternehmensberatung. Sie kann steuerlich motiviert sein, z.B. als Hilfstätigkeit zu Bewertungsfragen. Sie kann aber auch im Rahmen einer Unternehmensberatung als Instrument zur Kosten- und Schwachstellenanalyse (mit-)eingesetzt werden.
Um von der Analyse zu wirklichen Gestaltungsberatungen zu kommen, kann man sich an den Anforderungen der Beratungsförderungspraxis orientieren. Hier wurden die Erfahrungen aus vielen verschiedenen Förderprogrammen fortentwickelt. Entstanden sind schlüssige Vorgaben für Konzeptberatungen, wie sie aktuell speziell dem über das BAFA abgewickelte Bundesprogramm zur Förderung des unternehmerischen Know-hows in KMU zugrunde liegen.
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