2/4.1 Beratungsvertrag

Autor: Böttges-Papendorf

Grundsatz: Kein Auftrag ohne schriftlichen Vertrag

Möglicherweise haben Sie im Bereich der Vorbehaltsaufgaben noch nicht überall schriftliche Verträge. Sofern man sich im Bereich der Standardaufgaben bewegt, ist wird das vielfach als nicht ganz so problematisch angesehen, da letztendlich wenig Streit darüber entstehen kann, was eine Einkommensteuererklärung ist. Ganz anders ist das bei der Unternehmensberatung: Dort kann immer nur in Bezug auf den erteilten Auftrag und die vorgegebene Fragestellung beraten werden. Auch die voraussichtliche Dauer und damit die Kosten der Beratung hängen letztendlich vom Beratungsumfang ab. Es ist daher zwingend, dass im Vorfeld der Beratung der Auftrag ausführlich mit dem Mandanten besprochen wird und dann schriftlich festgelegt wird, damit es später nicht zu Streit hierüber kommt.

Hinweise von Fördermittelgebern zur Beraterauswahl und zum Beratungsvertrag

G.I.B.-Leitfaden für KMU zur Zusammenarbeit mit Unternehmensberatern

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