3/3.1 BAFA-Bundesprogramm 2023-2026: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Autor: Böttges-Papendorf

Zielgruppe: Bereits bestehende Unternehmen

Das Beratungsförderprogramm des Bundes zur "Förderung von Unternehmensberatung für KMU" vom 14.12.2022 (BAnz AT 23.12.2022) richtet sich wie schon die Vorgängerprogramme ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen, die bereits gegründet sind. Vorgründungsberatungen fallen nach wie vor in die Zuständigkeit der Bundesländer.

3/3.1.1 Kurzübersicht über die Neuerungen

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Im Berateranschreiben 12/2022 fasst das BAFA-Team die wichtigsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Überblick wie folgt zusammen (auszugsweise Wiedergabe der Fassung unter https://www.foerder-bds.de/dl_rundschreiben.php mit leichten redaktionellen Änderungen):

Die Differenzierung nach Jung-, Bestands- und Unternehmen in Schwierigkeiten entfällt. Es gibt nur noch eine Antragstellergruppe: kleine und mittlere Unternehmen.

Die Zuschusshöhe wird angeglichen:

Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für alle förderberechtigten Unternehmen 3.500 Euro.

Der Zuschuss beträgt:

80 % der förderfähigen Beratungskosten im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig), demnach maximal 2.800 Euro.