3/4.11 Rheinland-Pfalz

Autor: Schmiel

Betriebsberatungen für Existenzgründer

Wer wird gefördert?

Existenzgründer

Betriebsinhaber zwecks Unternehmensübergabeberatung

Was wird gefördert?

Existenzgründungsberatungen (auch im Nebenerwerb)

Betriebsübergabeberatungen (Betriebsnachfolge bzw. Übernahme eines bestehenden Unternehmens)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den Beratungskosten.

Förderdauer:

bis drei Tagewerke bei einer Beratung zur Gründung einer Existenz begleitend zur Berufstätigkeit oder zum schrittweisen Einstieg in die selbständige Erwerbstätigkeit

bis zu sechs Tagewerke bei einer Beratung zur Gründung einer Vollexistenz oder einer Betriebsübergabeberatung

bis zu neun Tagewerke bei einer Beratung für die Übernahme eines bestehenden Betriebs

Zuschusshöhe:

max. 50 % der vom Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten

max. 400 Euro pro Tagewerk

Was ist zu beachten?

Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Der Berater muss in der KfW-Beraterbörse gelistet sein.

Bei Betriebsübergabeberatungen müssen die Antragsteller das 55. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sein.

Nicht gefördert werden Vorhaben aus den Wirtschaftsbereichen Schiffbau, Landwirtschaft und Fischerei.

Betriebsübergabeberatungen und Existenzsicherungsberatungen werden je Unternehmen nur einmal gefördert.

Geltungsdauer

Bis auf weiteres.