3/4.13 Sachsen

Autor: Schmiel

Mittelstandsförderung - B.I.3 - Betriebsberatung/Coaching

Wer wird gefördert?

KMU gemäß EU-Definition

Was wird gefördert?

Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen

Beratungen mit Schwerpunkt

Strategieentwicklung

in- und ausländische Märkte

Digitalisierung des Geschäftsmodells

Personalentwicklung und Fachkräftesicherung

Wissensbilanz

Unternehmensnachfolge

Umweltberatungen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss:

Bemessungsgrundlage:

700 Euro (netto) pro Tagewerk

Zuschuss:

max. 8.000 Euro pro Kalenderjahr

max. 10.000 Euro pro Kalenderjahr ("in- und ausländische Märkte", "Personalentwicklung und Fachkräftesicherung" und "Unternehmensnachfolge")

Förderdauer:

mind. fünf Tagewerke

Zuschusshöhe:

max. 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Direktverfahren)

max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Einschaltung eines Qualitätssicherers)

Was ist zu beachten?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei einem anerkannten Qualitätssicherer eingereicht werden. Dieser kalkuliert Kosten und Dauer der Beratung.

Junge Unternehmen (bis zu zwei Jahre am Markt) müssen bei Beratungen zur Unternehmensführung zuvor bereits eine Gründungsberatung des Bundes in Anspruch genommen haben.

Beratungen sollen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids abgeschlossen werden.