3/4.16 Thüringen

Autor: Schmiel

Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von KMU und Existenzgründern

Wer wird gefördert?

Existenzgründer/-innen

KMU

Freiberufler

Beraternetzwerke

Handwerker über die Kammern und Fachverbände

Was wird gefördert?

Insbesondere Beratungen zu

Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit

Finanzierung und Investitionen

Innovationsmanagement

Internationalisierung

Rationalisierungsmaßnahmen und Kostensenkungen, Technologietransfer und zur Technologieanwendung

Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing

Strategie und Geschäftsideen

Materialeffizienz

Personalmanagement/Organisationsentwicklung

Unternehmensnachfolge und

Kooperation von Unternehmen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Beratung

Tagewerke

Zuschuss pro Tagewerk bis

%

Euro

Intensivberatung/Prozessbegleitung

mind. 6max. 20

50

425(Standardeinheitskostensatz = 950 Euro pro Tagewerk)

organisationseigene Berater im Handwerk

ohne Kofinanzierung durch den Bund

50

325 Euro

mit Kofinanzierung durch den Bund

150 Euro

Was ist zu beachten?

Die Beratung erfolgt durch geeignete selbständige Berater bzw. Beratungsunternehmen. In die Beratung muss ein neutraler Qualitätssicherer durch den Antragsteller mit einbezogen werden.