Autor: Schmiel |
Vorgründungscoaching
Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe |
Existenzgründer, die vom Neben- in den Haupterwerb wechseln möchten |
Unternehmensnachfolger |
Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in der Vorgründungsphase |
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Förderdauer: | zehn Tagewerke à acht Stunden, max. 70 % des zuschussfähigen Beraterhonorars |
Zuschusshöhe: | max. 560 Euro pro Tagewerk |
Bemessungsgrundlage: | 800 Euro pro Tag |
Die Beratungsmaßnahme darf erst nach Bewilligung durch die zuständige Stelle begonnen werden.
Der Inhalt des Coachings ist in einem Vertrag schriftlich festzuhalten.
Die Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen. Es handelt sich hier um eine De-minimis-Beihilfe.
Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2023.
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