3/4.2 Bayern

Autor: Schmiel

Vorgründungscoaching

Wer wird gefördert?

Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe

Existenzgründer, die vom Neben- in den Haupterwerb wechseln möchten

Unternehmensnachfolger

Was wird gefördert?

Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in der Vorgründungsphase

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Förderdauer:

zehn Tagewerke à acht Stunden, max. 70 % des zuschussfähigen Beraterhonorars

Zuschusshöhe:

max. 560 Euro pro Tagewerk

Bemessungsgrundlage:

800 Euro pro Tag

Was ist zu beachten?

Die Beratungsmaßnahme darf erst nach Bewilligung durch die zuständige Stelle begonnen werden.

Der Inhalt des Coachings ist in einem Vertrag schriftlich festzuhalten.

Die Kumulation mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist ausgeschlossen. Es handelt sich hier um eine De-minimis-Beihilfe.

Geltungsdauer

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2023.