3/4.8 Mecklenburg-Vorpommern

Autor: Schmiel

Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen

Wer wird gefördert?

KMU des produzierenden Gewerbes (einschl. Verarbeitung von Abfall zu Sekundärrohstoffen und Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfall), Handel, Handwerk, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe

Was wird gefördert?

Beratungen

zur Finanzierung und Liquiditätssicherung in KMU

zur Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich Steigerung der Ressourceneffizienz

bei Planung und Umsetzung von Wachstumsschüben

zur Optimierung von Energieeffizienz im Zuge einer Unternehmensnachfolge

zur Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Förderdauer:

max. 15 Tagewerke

Tagessatz des Beraters:

max. 900 Euro pro Tagewerk

Zuschusshöhe:

max. 50 % der zuwendungsfähigen Beraterkosten

max. 450 Euro pro Tagewerk

Was ist zu beachten?

Der Zuwendungsempfänger muss bei Antragstellung mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte nachweisen.