Autor: Schmiel |
Förderung von Beratungen bei kleinen und mittleren Unternehmen
KMU des produzierenden Gewerbes (einschl. Verarbeitung von Abfall zu Sekundärrohstoffen und Rückgewinnung von Wertstoffen aus Abfall), Handel, Handwerk, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe |
Beratungen
zur Finanzierung und Liquiditätssicherung in KMU |
zur Optimierung von Produktionsabläufen einschließlich Steigerung der Ressourceneffizienz |
bei Planung und Umsetzung von Wachstumsschüben |
zur Optimierung von Energieeffizienz im Zuge einer Unternehmensnachfolge |
zur Vorbereitung der Einführung von Produkten, Technologien und Dienstleistungen auf überregionalen, insbesondere ausländischen Märkten |
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Förderdauer: | max. 15 Tagewerke |
Tagessatz des Beraters: | max. 900 Euro pro Tagewerk |
Zuschusshöhe: | max. 50 % der zuwendungsfähigen Beraterkosten max. 450 Euro pro Tagewerk |
Der Zuwendungsempfänger muss bei Antragstellung mindestens vier sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte nachweisen.
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