4/10.4 Fallbeispiele

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

4/10.4.1 Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Ideale Rechtsform für den Start bei kleinen Vorhaben

Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH mit vereinfachten Gründungsformalitäten. Sie wurde 2008 für Minigründungen als Einstiegsvariante eingeführt. Sie erfreut sich großer Beliebtheit und hat die Vorherrschaft der Limited für Kleingründungen abgelöst. Als Alternative zum Einzelunternehmen oder zur GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) bietet sie Haftungsbeschränkung von Anfang an mit angemessenen Gründungsformalitäten für Kleingründungen und klaren Entwicklungsperspektiven.

Grundzüge

Die gesetzlichen Regelungen findet man in § 5a GmbHG. Soweit hier keine Sonderregelungen getroffen sind, gelten im Übrigen die Vorschriften für GmbHs. Kapitalansparung aus Gewinnen ist Pflicht und perspektivisch kann jede UG (haftungsbeschränkt) bei entsprechendem Unternehmenswachstum und Gewinnen zu einer "normalen" GmbH werden.

Geringe Formalitäten durch Musterprotokoll