4/11.0 Vorbemerkung

Autor: Böttges-Papendorf

Begriff

Das Berufsrechtliche Handbuch der Bundessteuerberaterkammer nennt im Berufsfachlichen Teil vier Bereiche der Facharbeit:

Facharbeit im Steuerrecht, d.h. die klassischen Vorbehaltsaufgaben,

Facharbeit im Rechnungswesen, auch hier Vorbehaltsaufgaben, wie die Einrichtung der Buchführung, aber auch Mischfälle.

Facharbeit in der Unternehmensberatung: Hier ist inzwischen anerkannt, dass die Steuerberatung für Unternehmen schon sowieso ein Bereich der Unternehmensberatung ist. Dazu kommt die originär betriebswirtschaftliche Beratung, die sowohl steuernah als aber auch marktnah oder produktionsnah sein kann.

Facharbeit in "vereinbaren Tätigkeiten": Hier handelt es sich um Sonderaufgaben, die teilweise höchstpersönlicher Natur und nicht an eine besondere Berufsgruppe gebunden sind. Sie werden vielmehr an Personen aufgrund besonderer Verdienste, der besonderen Fähigkeiten oder wegen deren besonderen Engagements herangetragen, wie z.B. Betreuer, Testamentsvollstrecker, Aufsichtsrat und Beirat. Andere Aufgaben dürfen von Steuerberatern berufsrechtlich ausgeübt werden, können aber auch von anderen Berufen wahrgenommen werden. Dazu gehören z.B. die Verwaltung von Wohnimmobilien, Zwangsverwaltung, Liquidator oder auch bestimmte Prüfungsaufgaben, die nicht Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern sind, wie z.B. MaBV-Prüfungen oder Prüfungen von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz.