Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen |
Manches ist in der Praxis leichter gesagt als getan. Es kann vorkommen, dass man als vorgeschlagener Testamentsvollstrecker weder eine Vorstellung von Vermögen und Schulden hat noch Kontaktdaten der Erben oder überhaupt weiß, wer mögliche Erben sind. Das ist eine schwierige Situation und oft eine Grauzone.
- Ist der Nachlass überschuldet?
Sollte man keinerlei Vorstellung davon haben, was auf einen zukommt, kann man die Annahme des Amts ablehnen.
- Wer sind die Erben?
Die Ermittlung der Erben kann je nach Sachlage eine langwierige und aufwendige "Detektivarbeit" sein. Wenn der Nachlass es hergibt, kann das aber durch Zuschläge in der Vergütung berücksichtigt werden; also kein Hinderungsgrund für den Amtsantritt.
- Wer bezahlt die Bestattung, solange das Testamentsvollstreckerzeugnis noch nicht vorliegt?
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