4/11.4 Mediation

Autor: Reidick

Mediationsgesetz

Mediation als Konfliktlösungsstrategie findet immer weitere Verbreitung. Da es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann sich in Deutschland grundsätzlich jeder Mediator oder Mediatorin nennen.

Sie kommen aus den unterschiedlichen Berufsfeldern, sind z.B. Rechtsanwälte, Psychologen, Pädagogen oder Sozialwissenschaftler. Die Qualität der Aus- und Fortbildung von Mediatoren wird durch das am 29.06.2012 im Bundesrat angenommene "Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" gesetzlich weiter abgesichert. Die Anforderungen an die Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators werden präzisiert. Zusätzlich wird die Bezeichnung "zertifizierter Mediator" gesetzlich verankert und das Bundesjustizministerium durch das Gesetz ermächtigt, in einer Rechtsverordnung verbindliche Standards für den "zertifizierten Mediator" festzulegen.

Neues Mediationsgesetz 2012

In der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 01.07.2012 heißt es dazu: