4/13.4 Steueroptimierte Vergütungsberatung, Nettolohnoptimierung

Autoren: Böttges-Papendorf/Hänchen

"Mehr Netto vom Brutto"

Unter dem Schlagwort "Mehr Netto vom Brutto" ist in den letzten Jahren nicht nur Politik gemacht worden, sondern die Unternehmen haben in Zusammenarbeit mit ihren Steuerberatern versucht, entsprechende steueroptimierte Vergütungsmodelle zu gestalten. Inzwischen gibt es hierzu auch umfangreiche Anweisungen der Finanzverwaltung. Im Zweifelsfall steht dem Arbeitgeber auch das Instrument der Lohnsteueranrufungsauskunft nach § 42e EStG zur Verfügung.

Problem: Gehaltsumwandlung und Änderungsvereinbarungen

Die Nettolohnoptimierung vollzieht sich nicht im luftleeren Raum. Die Arbeitgeber müssen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten sowie ggf. tarifvertragliche oder gesetzliche Mindestlohnvorschriften. Sofern bestehende Arbeitsverhältnisse betroffen sind, muss eine Änderungskündigung oder eine Vertragsverlängerung mit anderen Konditionen vereinbart werden. Neben arbeitsrechtlichen Fragen ist hier aus steuerlicher Sicht zu beachten, dass bestimmte Vergünstigungen (Steuerfreiheit oder Pauschalbesteuerung) nur dann gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum Barlohn erfolgen und nicht durch Gehaltsumwandlung. Außerdem können sich entsprechende Gehaltsbestandteile dadurch unterscheiden, dass sie sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei sind.

Nettolohnoptimierung durch steuerfreie oder pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen mit Gehaltsumwandlung