4/2.3 Festlegung des Beratungsumfangs, Vertrag

Autor: Böttges-Papendorf

Honorar

Bei reinen betriebswirtschaftlichen Themen gilt die Steuerberatervergütungsverordnung nicht. Das heißt, insbesondere bei den Stundensätzen können auch höhere Sätze vereinbart werden. Bei reinen Steuerthemen oder auch bei den meist gemischten "Grundberatungen" ist die StBVV anzuwenden. Sollen Förderprogramme in Anspruch genommen werden, ist auch ein Abgleich mit den dort gemachten Vorgaben vorzunehmen.

Beratungsförderung

Die Gründer scheuen oftmals den Papierkram. Sie wollen nicht warten, bis der Antrag durch ist, und unterschätzen die Anlaufphase. Manchmal liegt es aber auch am Steuerberater, der die notwendige Zeit für eine Akkreditierung bei der jeweiligen Beraterbörse nicht aufbringt. Er scheut die Bürokratie und den Aufwand für die Berichtserstellung. In allen Fällen mit greifbarem Beratungsbedarf, bei denen ein wirkliches Konzept entwickelt werden soll und muss, stehen sich jedoch sowohl Berater wie auch Gründer besser, wenn sie diesen Einstiegsaufwand auf sich nehmen.

Der Gründer kann darauf vertrauen, dass er mit seinen Fragen nicht im Regen stehen bleibt (er unterschätzt am Anfang häufig den Fragenbedarf, da er noch nicht wirklich weiß, was auf ihn zukommt …).

Warum sich die Hürde der Beraterzulassung lohnt